Krankmeldung

Sind Sie aufgrund einer Erkrankung nicht arbeitsfähig, müssen Sie zusätzlich zur sofortigen Information des Dienstgebers eine ärztliche Bestätigung vorlegen. Diese Krankmeldung ist in der Regel ab dem ersten (nicht dem dritten!) Tag der Arbeitsunfähigkeit erforderlich.

Ihr Krankenstand kann nur nach einer entsprechenden Untersuchung durch die Ärztinnen und Ärzte der Ordination festgestellt und bestätigt werden. Das bedeutet auch,  dass man sich nicht telefonisch oder schriftlich – etwa per mail oder Fax – krank melden kann!

Sollten Sie bettlägerig sein und die Ordination nicht aufsuchen können, muss das mit den Ärztinnen oder Ärzten telefonisch besprochen und gegebenfalls ein Hausbesuch angefordert werden!

Wichtig ist auch der Umstand, dass eine Krankmeldung nur einen Tag rückwirkend ausgestellt werden kann und jede weitergehende Rückdatierung von einer/m Ärztin/Arzt der Krankenkasse bewilligt werden muß!
Eine Ausnahme stellt nur die Krankmeldung nach einem stationären Krankenhausaufenthalt dar!