PatientInnenverfügung

Ein Aspekt der Vorsorge ist die Errichtung einer PatientInnenverfügung.

Die Patientenverfügung ist eine Willenserklärung zur medizinischen Behandlung für den Fall, dass keine Einwilligungsfähigkeit besteht. Das Hauptmotiv dafür ist die Angst, als Pflegefall wehrlos einer ungewollten Behandlung ausgeliefert zu sein.

In Österreich wurde im Mai 2006 ein Patientenverfügungsgesetz erlassen, das am 1. Juni 2006 in Kraft trat.
Damit können Patienten bis zu fünf Jahre im Voraus bestimmen, welche Behandlungsmethoden sie ablehnen, sollten sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr in der Lage sein, Entscheidungen zu treffen.

Unterschieden wird zwischen der „verbindlichen“ und der „beachtlichen“ Patientenverfügung.

Für eine verbindliche Patientenverfügung sind überaus hohe Formvorschriften zwingend vorgesehen, unter anderem eine medizinische Beratung durch einen Arzt und eine rechtliche Beratung durch einen Notar, einen Rechtsanwalt oder die Patientenanwaltschaft.

Wenn nicht alle Formvorschriften eingehalten werden, liegt eine „beachtliche“ Verfügung vor, die den Ärzten zumindest als Orientierungshilfe dient.  Sie regelt im Falle einer aussichtslos schweren Erkrankung, in der Sie selbst zu einer Entscheidung nicht mehr fähig sind (Koma, Wachkoma, Atemlähmung) das erwünschte Verhalten der ÄrztInnen die sie betreuen.

Wenn Sie eine solche Patientenverfügung errichten wollen, ersuchen wir Sie um eine Terminvereinbarung.
Weitere Informationen zum Thema unter: Patientenanwalt Wien