ELGA – nein danke!

ELGA – nein danke!

Wieder einmal versucht die Politik die elektronische Gesundheitsakte durchzusetzen. Dass ihr Nutzen allerdings mit dem Wohl des Patienten argumetiert wird ist verlogen und haarsträubend!

Da medizinische Daten eine sehr kurze Halbwertszeit haben,  ist das Argument der Vermeidung von Doppelbefundungen  Unsinn. Kein verantwortungsbewußter Arzt wird –  auch aus rechtlichen Gründen- diagnostische oder therapeutische Entscheidungen auf alte (sprich ein bis zwei Wochen alte) Befunde basieren (siehe Operationsvorbereitung). Ebenso hahnebüchern ist das Argument, der Arzt erhalte ein umfassendes Bild der gesundheitlichen Situation. Ohne zentrale Datenspeicherung – die von Minister Stöger lautstark in Abrede gestellt wird – ensteht ein extrem lückenhaftes und fehleranfälliges Sammelsurium von Befunden. Vom Patienten beim Hausarzt erlaubt, werden die Daten beim Psychiater, Urologen oder Laborarzt mittels Opt out ausgeblendet bleiben. Sich im ärztlichen Handlen auf derlei Daten zu stützen wäre fahrlässig, für den Patienten gefährlich, und würde auch vor keinem Gericht verantwortbar sein!

Stimmt alles nicht, macht alles nix sagt die Politik.

Letztendlich ist es eine politische Frage, ob und in welchem Ausmaß der Gesetzgeber die ÄrztInnen zwingen wird, Gesundheitsdaten preiszugeben. Er kann dies bei den KassenvertragsärztInnen und den öffentlichen Krankenanstalten über eine, an eine umfassende Dokumentation geknüpfte Honorierung tun – wie er es mit  LKF, der Gesundenuntersuchung neu oder etwa mit Sanktionen bei nicht dokumentierten Medikamentenverordnungen versucht. Bei steigendem Zwang  wird dies zur massiven Abschreckung bei PatientInnen führen, etwa über, für Versicherungen oder Dienstgeber  relevante Probleme,  zu sprechen. ÄrztInnen,  die das, von den PatientInnen in sie gesetzte Vertrauen ernst nehmen,  werden gezwungen, eine getrennte, zweite ,geheime Kartei  zu führen. Die weitergeleiteten Informationen werden so dürftig oder falsch sein (siehe Alkoholfragebogen bei der GU neu),so dass weitere nutzlose Datenfriedhöfe entstehen. Daneben wird der, dem Zugriff staatlichen Datenhungers entzogene Bereich privater ärztlicher Versorgung von denjenigen Menschen (soferne sie es sich leisten können) bevorzugt frequentiert werden, die keinerlei Interesse haben, dass  ihre persönlichsten Daten unkontrollierbar in Datennetzen vagabundieren.

Der elektronische Gesundheitsakt wird zu einem Prüfstein dafür werden, welchen Stellenwert Persönlichkeitsrechte in einem Klima der Hegemonie des Machbaren haben. Sosehr der Wunsch auch von ÄrztInnen, sich ein möglichst genaues und umfassendes Bild der PatientInnen zu verschaffen dazu reizt,  in der Vernetzung und Sammlung größtmöglicher Datenmengen ungeahnte Möglichkeiten zu sehen muß allen Beteiligten klar sein, dass jede, in ein Datennetz entlassene Information öffentlich ist!  Diese Veröffentlichung hat der/die Arzt/Ärztin gegenüber seinen/ihren  PatientInnen  sowie gegenüber dem Gesetzgeber (§ 54 Ärztegesetz) zu verantworten.

Von großem Nutzen wir ELGA natürlich  für Hard und Softareanbieter sein. Versicherungen werden die Akte begeistert zur Bewertung der potentiellen Risiken zukünftiger Kunden zu Rate ziehen, Dienstgeber nur gesunde, robuste und durch wenige Krankenstände diskreditierte Bewerber einstellen (Betriebsärzte als gatekepper!). Aber auch Behörden und Ämter können, immer das Wohl aller im Auge, je nach state of the art Führerscheine entziehen, teure Untersuchungen anordnen, oder ganze Bevölkerungsgruppen etwa  im selbst ausgerufenen Pandemiefall kontrolliert zu Maßnahmen nötigen.

George Orwell läßt grüßen!